Sterbehilfe

Als Sterben wird der Vorgang des Erlöschens aller Lebensfunktionen bis zum Tod bezeichnet. Die Sterbehilfe hat zum Ziel, unheilbar Kranken oder Schwerverletzten ein qualvolles Ende zu ersparen. Sterbehilfe oder Euthanasie (griech. leichter Tod) wird landläufig als die Erleichterung des Sterbens – besonders durch Schmerzlinderung mit Medikamenten – verstanden, ohne dass dabei ein lebensverkürzendes Risiko besteht. Diese Hilfe ist zulässig und aus humaner Sicht auch geboten.

Sterbehilfe durch eine lebensverkürzende Handlung, bei der das Leben des Sterbenden bewusst verkürzt wird, um ihm Qualen zu ersparen (aktive Sterbehilfe), ist grundsätzlich unzulässig, auch wenn sie auf dringenden Wunsch des Patienten erfolgt. Die Sterbehilfe wird aber für zulässig erachtet, wenn sie zur Erleichterung des Sterbens nur Schmerzlinderung zum Ziel hat, als unbeabsichtigte Nebenfolge jedoch eine nicht unerhebliche Lebensverkürzung bewirken kann (indirekte Sterbehilfe). Das Sterben lassen durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (passive Sterbehilfe), beispielsweise Verzicht auf den Anschluss des Patienten an das Beatmungsgerät, stellt den Arzt vor schwierige Abwägungen und ist rechtlich umstritten. Die Entwicklung der modernen Medizin hat den Ärzten Mittel an die Hand gegeben, die es ihnen ermöglichen, einen großen Einfluss auf Leben und Tod eines Patienten zu nehmen. Durch den Einsatz lebenserhaltender Medikamente und intensivmedizinischer Wiederbelebungsmaßnahmen (Reanimation) kann der Zeitpunkt des Todes fast immer hinausgezögert werden. Oft stirbt der Patient erst dann, wenn entschieden worden ist, dass die lebensverlängernde Therapie abgebrochen werden soll. In vielen Fällen ermöglicht nur der Verzicht auf eine lebensverlängernde Therapie ein menschenwürdiges Sterben. Einhellige Meinung besteht aber in der Ärzteschaft darüber, dass bei einem alten, unheilbar erkrankten Patienten im Endstadium einer Krebserkrankung auf lebensverlängernde Maßnahmen um jeden Preis zu verzichten ist.

Berufsethos

Der Arzt ist an ein strenges Berufsethos gebunden. Der Eid des Hippokrates (altgriech. Arzt), der noch heute verpflichtend ist, schließt das folgende Versprechen ein: „Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken nach bestem Vermögen und Urteil und von ihnen Schädigungen und Unrecht fernhalten. Ich werde niemandem ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur einen solchen Rat erteilen.“ Bei allem Bemühen, das Leben des Patienten zu erhalten, ist der Arzt aber verpflichtet, einen aufgeklärten und urteilsfähigen Patienten sterben zu lassen, wenn dieser eine lebenserhaltende Therapie verweigert. Der Arzt hat also das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu respektieren, vorausgesetzt allerdings, dass dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Natürlich wird der Arzt immer versuchen, den Patienten von lebenserhaltenden Maßnahmen zu überzeugen, in letzter Instanz gilt aber der Wille des Patienten. Sterbebegleitung Nicht selten verbirgt sich hinter der Verweigerung medizinischer Maßnahmen von Seiten des Patienten ein verschlüsselter Wunsch nach Verständnis, Geborgenheit und menschlicher Zuwendung. Die Bitte um die tödliche Spritze ist oft die flehentliche Bitte um Hilfe. Die meisten Menschen fürchten nicht so sehr den Tod an sich, vielmehr fürchten sie das Sterben, das möglicherweise langwierig und qualvoll ist. Werden Todkranke nach ihren Ängsten befragt, so äußern sie immer wieder, dass sie Angst haben, allein gelassen zu werden und einsam zu sterben. Die Angst vor dem Sterben ist um so bedrückender, je jünger, schwächer, einsamer und ausgeschlossener sich jemand fühlt. In dieser Situation sind nicht nur Ärzte und Pflegepersonal gefordert, sondern auch die Angehörigen. Die größte Schwierigkeit besteht meist darin, den Sterbenden davon zu überzeugen, dass auch die letzte Lebensphase noch lebenswert ist. Vor allem ist dem Sterbenden die Zusicherung wichtig, dass er nie allein gelassen wird.

Die Hospiz-Bewegung

Die englische Ärztin Cicely Saunders begründete in den sechziger Jahren in London das erste moderne Hospiz, das die Tradition christlich verankerter Sterbebegleitung mit den Möglichkeiten der modernen Medizin vereint. Im Mittelalter war das Hospiz Herberge für Wanderer oder Pilger, aber auch für Kranke. In diesem modernen Hospiz werden nun Patienten aufgenommen, die dem Tod geweiht sind. Das Hospiz-Konzept basiert auf der Grundvorstellung, dass Sterbende auch die letzte Lebensphase sinnvoll erleben können. Die Hospiz-Betreuung ermöglicht es außerdem dem Sterbenden, seinen letzten Lebensabschnitt dort zu verbringen, wo er es sich wünscht, entweder im Hospiz selbst oder zu Hause bei seinen Angehörigen. Die Hospiz-Bewegung lehnt die aktive Sterbehilfe und eine Lebensverlängerung um jeden Preis ab. Ein Schwerpunkt der Hospiz-Betreuung liegt darin, die körperlichen Funktionen so lange wie möglich aufrechtzuerhalten beziehungsweise diese noch zu aktivieren. Damit der Patient bis zuletzt sein Leben aktiv und beschwerdefrei gestalten kann, ist es von äußerster Wichtigkeit, dass er schmerzfrei ist. Die schmerzstillenden Mittel werden nach einem ermittelten Schema regelmäßig eingenommen, ehe Schmerzen die medikamentöse Barriere durchbrechen können. Obwohl Hospize Sterbende bis zu ihrem Tod begleiten, sind sie keine Sterbekliniken, denn bis zuletzt wird es dem Patienten ermöglicht, mit seinen Angehörigen und Hospiz-Betreuern sein Leben aktiv mitzugestalten, um dann dem Tod würdevoll zu begegnen.