Invalidität

Invalidität ist für den Betroffenen und seine Angehörigen ein tragisches Ereignis. Die Zuwendung der Familie ist nun besonders wichtig. Viele denken bei dem Wort Invalidität zunächst nur an Kriegsversehrte. Doch auch heute werden nicht wenige Menschen zu Invaliden.

Gerade in der Gruppe der 20- bis 40jährigen Männer dominiert die durch Verkehrsunfälle bedingte Invalidität. Unfallstatistiken der letzten Jahre weisen eine zunehmende Schwere der Verletzungen auf. Nicht selten führen auch schwere Arbeitsunfälle zur Invalidität. Besonders sind hier die Fräser betroffen. Invalidität kann aber auch durch körperliche und geistige Erkrankungen bedingt sein. Offiziell spricht man von Invalidität, wenn durch Unfall, Krankheit oder Verwundung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 66 2/3 Prozent verursacht wurde. Die Invalidität kann dauernd oder vorübergehend sein.

Oftmals ist es ein langer Weg, ehe ein Begutachtungsverfahren abgeschlossen ist. Viele Versicherte können die Langwierigkeit in der Verfahrensweise der Gutachter und Versicherungsträger nicht begreifen. Gutachten sind jedoch oft sehr schwierig zu erstellen, auch wenn die Situation für den Patienten noch so offensichtlich erscheinen mag. Eine endgültige Aussage über die Folgen einer Verletzung erfolgt manchmal erst nach einigen Jahren, wenn Behandlung und Rehabilitation abgeschlossen sind.

Mit der Invalidität leben

Es dauert meistens sehr lange, bis ein Mensch akzeptiert, dass er von nun an Invalide ist. Und noch länger dauert es, bis er mit der neuen Situation so zurechtkommt, dass er auch noch die positiven Seiten seiner Lage erkennt. Unüberschätzbar ist hier die Hilfe der Familie. Gerade bei der Konfrontation mit plötzlicher Invalidität – zum Beispiel nach einem schweren Verkehrsunfall, der den Verlust der Beine zur Folge hatte – wird der Betroffene zunächst immer wieder fragen „warum gerade ich“. Es gibt hierauf keine Antwort, aber Angehörige können helfen, indem sie voll zu dem Betroffenen stehen, egal ob die Ver1etzung die Folge eines leichtsinnigen Verhaltens war oder nicht.

Angehörige und Freunde

Wenn bei schweren Verletzungen die Rehabilitation erfolgt – meistens in speziell ausgerichteten Kliniken – können die Angehörigen entscheidend zum Erfolg beitragen. Wie die Ärzte und das Pflegepersonal solltest du den Invaliden anregen, so selbständig wie möglich zu werden. Du solltest nicht aufgeben, dem Kranken immer mit Rat und Tat beizustehen und ihn zu unterstützen, mit der neuen Situation zurechtzukommen. Wichtig ist auch die Förderung von neuen Kontakten, besonders zu Menschen in ähnlichen Situationen. Sobald der Patient aus der Klinik entlassen ist und wieder zu Hause lebt, wird sich zeigen, wie wertvoll die Familie und die Freunde sind. Besaß der Betroffene bisher noch immer den Schutz der Klinik, so steht er jetzt den Problemen des Alltags gegenüber. Viele Menschen reagieren hierauf mit großer Angst. Die Angst vor Verantwortung gefährdet leicht mühsam errungene Fortschritte in der Rehabilitation. Nicht zuletzt quälen viele Invaliden materielle Sorgen. Angehörige können einen Teil dieser Ängste auffangen. Trotzdem ist es für den Betroffenen und auch für seine Angehörigen von unschätzbarem Wert, von anderen Menschen und den entsprechenden Institutionen unterstützt zu werden.

Hilfe bei Problemen

In jeder Stadt gibt es Beratungsstellen, z. B. die Caritas, Hilfswerke oder von Seiten der Behörde. Scheue dich nicht, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen.

  • Hilfe bei eventueller beruflicher Wiedereingliederung nach dem Bildungs- und Arbeitsförderungsgesetz.
  • Sehr oft sind Betroffene materiell überfordert. Unterstützung erfolgt durch Sozialhilfe, einen Zuschuss für eine angemessene Wohnung, Hilfe im Lebensunterhalt, Übernahme der Krankenversicherungskosten, Mehrbedarf für Behinderte und Blinde.
  • Invaliden stehen Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zu.
  • Ein Invalide sollte einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Er erhält dann Steuervergünstigungen, Befreiung von Rundfunkgebühren, Ermäßigung der Telefongebühren, ermäßigte Fahrtkosten.
  • Anspruch auf Erholung!