Trennung – Beendigung der EP

Eingetragene Partnerschaft beenden| Foto: © yuran238 - stock.adobe.com

Die EP endet grundsätzlich durch Tod beziehungsweise Todeserklärung eines Partners und aufgrund einer gerichtlichen Auflösung.

Die Eingetragene Partnerschaft kann auch nichtig sein (zum Beispiel wenn die Partner miteinander verwandt sind, wenn ein Partner noch in aufrechter Ehe oder EP mit einer anderen Person ist etc.)

Bei der gerichtlichen Auflösung unterscheidet man die einvernehmliche und die streitige Auflösung.
Die einvernehmliche Auflösung kann durchgeführt werden, wenn die Partner seit mindestens 6 Monaten getrennt sind und eine schriftliche Einigung über Unterhalt und Vermögensverteilung dem Gericht vorgelegt haben.

Streitig kann die EP aufgelöst werden, wenn Willensmängel bei der Eintragung vorlagen (Zwang, Irrtum), sowie bei Verschulden (schwere, nicht verziehene Verfehlung des anderen Partners – die Klage auf Auflösung muss dann binnen 6 Monaten eingebracht werden).

Zerrüttung ist ebenfalls ein Auflösungsgrund (die Partner sind seit mindestens 3 Jahren getrennt).

Dem Prinzip der Gütertrennung entsprechend, behalten die Partner grundsätzlich das Vermögen, was sie in die Partnerschaft eingebracht haben. Gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen wird je nach Auflösungsgrund aufgeteilt (zu beachten sind die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen!)

Achtung: Wenn beide Partner gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, für den beide haften, wird durch die Auflösung einer von ihnen Hauptschuldner (das legt das Gericht fest), und der andere wird Ausfallsbürge! Das bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners, auf das Vermögen des Ausfallsbürgen (obwohl „geschieden“) gegriffen werden kann. Diese Regelung ist 1:1 aus dem Eherecht übernommen; dennoch wissen viele darüber nicht Bescheid!

Auch eine Auflösung kostet Geld, da Verfahrenskosten anfallen! Am „billigsten“ ist klarerweise die einvernehmliche Auflösung, da das Verfahren am schnellsten abgewickelt ist (ab 500 EUR).

In einem langen streitigen Verfahren fallen schnell mal einige tausend Euro an; nicht nur Verfahrens-, sondern auch Rechtsanwaltskosten!

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