Einige europäische Staaten haben Formen von Kindesadoptionen für schwule Paare eingeführt; nur wenige Länder stellen homosexuelle Paare bei der Adoption heterosexuellen Paaren völlig gleich. Bereits 2001 legalisierten die Niederlande die Adoption für schwule verheiratete Paare. Kurz darauf, 2002, also noch vor Einführung der Civil Union, ermöglichte Großbritannien unverheirateten Paaren und Homosexuellen die Adoption von Kindern. Im selben Jahr ermöglichte auch Schweden gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von schwedischen und ausländischen Kindern. Das diesbezügliche Gesetz war das Ergebnis einer groß angelegten Studie, die belegte, dass schwule Paare ebenso wie Heterosexuelle fähig sind, Kinder zu erziehen und für sie zu sorgen.
In Belgien können gleichgeschlechtliche verheiratete Paare seit 2006 Kinder adoptieren; der Gesetzesentwurf wurde vom belgischen Abgeordnetenhaus und vom Senat mit jeweils relativ knappen Mehrheiten angenommen7. Auch Spanien (2005) und Norwegen ermöglichten mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe die Adoption. Dänemark eröffnete homosexuellen Paaren im Jahr 2009 die Möglichkeit zur Adoption; zuvor war nur eine „Stiefkind-Adoption“ möglich, d.h., wenn eine/r der beiden PartnerInnen ein leiblicher Elternteil des Kindes war. Ähnliche Regelungen zur „Stiefkind-Adoption“ gibt es in mehreren Ländern, u.a. in Island (seit 1996), in Deutschland (seit 2004), Frankreich (nach einem Urteil des obersten Verfassungsgerichtes seit 2008) und Finnland (seit 2009). Die Adoption in Österreich ist für schwule Männer nicht möglich, jedoch dürfen Pflegekinder von schwulen Eltern aufgenommen werden.
Pflegekinder für schwule Väter
Es ist war eine vergangene Werbekampagne des Wiener Jugendamtes (MA 11), die Aufsehen erregte. Auf den Plakatsujets waren unter anderem auch schwule Paare als Pflegeeltern abgebildet. Das Jugendamt beklagt immer schon den Mangel an Pflegeeltern und freut sich jederzeit auf neue Bewerber. Um Pflege-Papa zu werden muss man sich in keiner bestehenden Beziehung befinden, auch Alleinerzieher sind immer wieder gefragt. Eine Handvoll gleichgeschlechtlicher Paare betreuen derzeit Pflegekinder, einige weitere durchlaufen gerade das Bewilligungsverfahren.
Bei Interesse folgt ein erstes Gespräch mit dem Jugendamt, bevor in einem bis zu sechs Monate dauernden Bewilligungsverfahren die Bewerber auf Motiv, Finanzlage und Wohnsituation geprüft werden. In dieser Zeit werden auch Schulungen durchgeführt, da es sich bei den Pfleglingen um Kinder handle, die besonderer Zuwendung bedürfen. Eventuell vorhandene eigene Kinder müssen älter als das Pflegekind sein.
Das ganze hat natürlich auch seine Schattenseiten, denn Pflegekinder müssen gegebenenfalls zu ihren leiblichen Kindern zurückkehren. Das kommt dann zu Stande, wenn sich die dortigen Verhältnisse gebessert haben. Rund 80 Prozent der Pflegekinder verbleiben jedoch bis zur Volljährigkeit bei ihren Pflegefamilien.
Auf der Website der MA11 stehen eine Menge Info-Folder bereit: http://www.wien.gv.at/menschen/magelf/adoption/infomappe.html
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